Lebensmittelunternehmer sind zur Absolvierung einer Hygieneschulung verpflichtet, die alle drei Jahre aufzufrischen ist. Außerdem muss sich jede/r, der/die Lebens-mittel produziert, einmalig mit der Kennzeichnung von allergenhaltigen Stoffen im Rahmen einer Allergenschulung befassen.
Kenntnisse über die hygienischen Voraussetzungen in der Lebensmittelerzeugung gehören zu den verpflichtenden Grundlagen für bäuerliche Lebensmittelproduzenten.
In dieser Schulung erhalten Sie Informationen
Aufzeichnungen sind Bestandteil des Eigenkontrollkonzeptes – dazu werden die erforderlichen Dokumentationen praxisnah erläutert und Hilfsmittel vorgestellt. Das Thema „Allergenkennzeichnung“ wird in einem eigenen Block behandelt. Die Allergenschulung kann optional besucht werden!
Kursdauer: | 4 Einheiten |
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Zielgruppe: | DirektvermarkterInnen, Buschen-schank- und Almhüttenbetreiber, Urlaub am Bauernhof-Anbieter (falls Verpflegung mit angeboten wird). |
Kursbeitrag: |
40,00 € Teilnehmerbeitrag ungefördert |
Fachbereich: | Gesundheit und Ernährung, Dienstleistungen, Direktvermarktung |
Anrechnung: | 1 Stunde(n) für Allergenkennzeichnung, 3 Stunde(n) für Hygiene |