Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung

Auch vollpauschalierte Landwirte haben die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung auszufüllen und abzugeben. Sehr oft ergeben sich daraus Rückerstattungen vom Finanzamt zu Gunsten der Landwirte.

Vor allem Vollerwerbslandwirte, deren Partnerin zu Hause bei den Kindern bleibt, haben eine gute Chance, Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Natürlich können sich auch Nebenerwerbslandwirte das Eine oder Andere im Zuge der Einkommensteuererklärung zurückholen, sofern keine Berücksichtigung bei der Lohnabrechnung anhand von Freibeträgen erfolgt ist.

Im Falle einer Steuergutschrift kann die ESt.-Erklärung rückwirkend für die letzten fünf Jahre abgegeben werden.

Um das Ausfüllen der dazu nötigen Formulare zu erleichtern, bietet das LFI ein eigens dafür vorgesehenes Seminar an. Im Kurs "Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung" gibt es die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Steuerexperten der Landwirtschaftskammer, Mag. Dr. Erich Moser, die Formulare durchzugehen und, wer die nötigen Unterlagen hat, versandfertig zu machen.

Welche Unterlagen werden benötigt:

- Alle Einheitswertbescheide (von den eigenen und gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen),

- Pachtverträge

- Einnahmen aus: Holzerlösen, Buschenschank, MR-Einnahmen, Be- und Verarbeitung, Privatzimmervermietung bzw. FeWo's, Jagdpacht und sonstigen Sonderverpachtungen z.B. für Handymast,

- Ausgaben: SVB-Beiträge, Höhe der jährlichen betrieblichen Schuldzinsen, Pachtzinsen, Kirchenbeitrag, Kosten private Lebens-, Kranken-, und Unfallversicherungen, Kosten für Wohnraumschaffung bzw.-sanierung

Kursdauer: 4 Einheiten
Kursbeitrag: 165,00 € Teilnehmerbeitrag ungefördert
55,00 € Teilnehmerbeitrag gefördert für Landwirte
25,00 € mit Invekos-Gutschein
Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Kärnten werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.


Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Kärnten als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Kärnten für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen

Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Kärnten den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.

Alle sonstigen Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Teilnehmenden zum geförderten Kurspreis konsumiert werden.

Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Kärnten unter 0463/5850-2500.

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Fachbereich: Unternehmensführung

1 verfügbarer Termin

Ort: online
Beginn: 26.03.2026, 09:00 Uhr
Ende: 26.03.2026, 12:00 Uhr
Örtlichkeit: Zoom, 9020 online
Information: Anna Meschik,
Tel 046358502511,
anna.meschik@lk-kaernten.at
Kursnummer: 2-0029686
Trainer:in: Mag. Dr. Erich Moser
Veranstalter: LFI Kärnten
Mitveranstalter: LK Kärnten Agrar- und Marktwirtschaft
Jetzt anmelden

ANSPRECHPERSON

Anna Meschik
Telefon 046358502511
E-Mail anna.meschik@lk-kaernten.at