Betriebsinhaber*innen, die ab 2023 an der ÖPUL 23- Maßnahme „ Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 fachspezifische Weiterbildungen im Mindeststundenausmaß von 10 Stunden absolvieren (angeboten werden 3 verpflichtende Module). Das 1. Modul im Ausmaß von 4 Stunden umfasst die Themen Boden- und gewässerschonende Bewirtschaftung, das Gewässerschutzkonzept und Vorbereitung für Bodenproben. Für die Erfüllung der 10-Stunden-Weiterbildung gibt es bis 2026 zwei weitere verpflichtende Module im Ausmaß von jeweils 3 Stunden.
Kursdauer: | 4 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
€ 40,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
€ 10,00 |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 4 Stunde(n) für ÖPUL23-GWA (Grundwasser Acker) |