Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs. 9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, K-LPG, LGBl Nr 17/2014
Für den Erwerb und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist seit dem 26. November 2015 notwendig eine Ausbildungsbescheinigung in Form einer Scheckkarte zu besitzen. Für jene beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln, die einen Sachkundeausweis bei der Landwirtschaftskammer beantragen wollen, aber deren Ausbildung länger als zwei Jahre zurückliegt, ist der Besuch dieser fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung notwendig.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
40,00 € Teilnehmerbeitrag ungefördert
10,00 € mit Invekos-Gutschein |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |