Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs.9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes,
Jeder Besitzer eines Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweises muss zur Verlängerung des Ausweises vor Ablauf der Gültigkeit 5 Stunden an Fortbildung absolvieren.
Mit diesem Kurs können Sie Ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung auf einmal erfüllen.
| Kursdauer: | 5 Einheiten |
|---|---|
| Kursbeitrag: |
40,00 € Teilnehmerbeitrag |
| Fachbereich: | Pflanzenbau |
| Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |