Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs.9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, 
Jeder Besitzer eines Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweises muss zur Verlängerung des Ausweises vor Ablauf der Gültigkeit 5 Stunden an Fortbildung absolvieren. 
Mit diesem Kurs können Sie Ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung auf einmal erfüllen.
| Kursdauer: | 5 Einheiten | 
|---|---|
| Kursbeitrag: | 40,00 € Teilnehmerbeitrag | 
| Fachbereich: | Pflanzenbau | 
| Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |