Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs.9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, K-LPG, LGBl Nr 17/2014
Für den Erwerb und die Verwendung von Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist seit dem 26. November 2015 notwendig eine Ausbildungsbescheinigung in Form einer Scheckkarte zu besitzen. Für jene beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln, die einen Sachkundeausweis bei der Landwirtschaftskammer beantragen wollen, aber deren Ausbildung länger als zwei Jahre zurückliegt, ist der Besuch dieser fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung notwendig.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung liegt kein konkreter Termin vor. Wir organisieren aber gerne diese Veranstaltung bei Interesse einer ganzen Teilnehmergruppe und örtlichen Möglichkeiten. Informieren Sie sich bitte beim LFI. | |
Örtlichkeit: | |
Kursnummer: | 2-0016888 |
Trainer/in: | DI Markus Tschischej DI Erich Roscher Ref. 06 |
Veranstalter: | LFI Kärnten |