Was müssen Schweinehalter jetzt beachten?
Mit der Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung ist das Kupieren der Schwänze bei Schweinen seit dem Jahr 2022 nur noch nach Nachweis der Unerlässlichkeit erlaubt. Dazu ist es notwendig, das Auftreten von Schwanz- und Ohrenverletzungen zu dokumentieren und gleichzeitig die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement zu optimieren. Mit Hilfe der sogenannten Risikoanalyse werden Risikofaktoren in Bezug auf das Auftreten von Schwanzbeißen betriebsindividuell beurteilt. Auf Basis dieser Erhebungen ist vom Betriebsleiter jährlich eine Tierhaltererklärung zu erstellen, die zukünftig die Grundlage für die rechtmäßige Durchführung dieses Eingriffs oder für das Halten kupierter Schweine bildet.
Anmeldung: www.ktn.lfi.at oder Lippitz Sabine Tel. 0463/5850-1536 (vormittags)
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung, 2 Stunde(n) für Tierhalteverordnung Schweinehalter |