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Tiertransportschulung Modul 2

Im August 2007 ist ein neues Tiertransportgesetz in Kraft getreten.

Dadurch gelten für den Transport von Tieren neue Bestimmungen. Für Transporte über 65 km ist u.a. die Zulassung als Tiertransportunternehmer und der Besitz eines Befähigungsnachweises notwendig. Tiertransporte auf die Alm sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist seit 1.1.2008 eine Ausbildung zu absolvieren. Für Landwirte dauert diese Tiertransport-Ausbildung 4 Stunden, wenn diese eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung im Umgang mit Tieren glaubhaft machen können. Wird der Test im Anschluss an den Kurs erfolgreich bestanden, steht der Ausstellung des Befähigungsnachweises nichts mehr im Wege.

Neben dem Befähigungsnachweis benötigt jeder landwirtschaftliche Betrieb bzw. jedes Unternehmen eine Tiertransportunternehmergenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat beantragt werden.

Kursdauer: 4 Einheiten
Kursbeitrag: 120,00 € Teilnehmerbeitrag ungefördert
40,00 € Teilnehmerbeitrag gefördert für Landwirte
10,00 € mit Invekos-Gutschein
Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Kärnten werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.


Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Kärnten als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Kärnten für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen

Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Kärnten den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.

Alle sonstigen Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Teilnehmenden zum geförderten Kurspreis konsumiert werden.

Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Kärnten unter 0463/5850-2500.

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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