Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs.9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, K-LPG, LGBl Nr 17/2014
Jeder Besitzer eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises muss zur Verlängerung des Ausweises vor Ablauf der Gültigkeit 5 Stunden an Fortbildung absolvieren.
Mit diesem Kurs können Sie Ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung auf einmal erfüllen.