Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs.9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, K-LPG, LGBl Nr 17/2014
Jeder Besitzer eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises muss zur Verlängerung des Ausweises vor Ablauf der Gültigkeit 5 Stunden an Fortbildung absolvieren.
Mit diesem Kurs können Sie Ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung auf einmal erfüllen.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
40,00 € Teilnehmerbeitrag |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für PSM-Ges.- Anrechn. UE |