Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs. 9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, K-LPG, LGBl Nr 17/2014
Für den Erwerb und die Verwendung von Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist seit dem 26.11.2015 notwendig eine Ausbildungsbescheinigung in Form einer Scheckkarte zu besitzen. Diese 5-stündige Fortbildungsveranstaltung ist für jene beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln notwendig, die ihren bestehenden PS-Sachkundeausweis verlängern wollen oder einen PS-Sachkundeausweis beantragen wollen, deren Ausbildung aber länger als 2 Jahre zurückliegt.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
€ 40,00 Teilnehmerbeitrag
€ 10,00 Teilnehmerbeitrag ISP |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |