Seit dem 1.1.2006 ist das umfassende EU Hygienepaket und auf nationaler Ebene das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen in Kraft. Laut diesem Gesetz ist jeder Lebensmittelunternehmer zur Absolvierung einer Hygieneschulung verpflichtet, die alle drei Jahre aufzufrischen ist. Mit dem 13.12.2014 ist die EU- Allergenverordnung im Zuge der Novellierung der Kennzeichnungsverordnung erlassen worden. Jeder Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, bei mündlicher Allergenauskunft, alle drei Jahre eine Allergenschulung zu besuchen.
Kursdauer: | 8,4 Einheiten |
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Zielgruppe: | Alle Betriebe die Lebensmittel am Betrieb verarbeiten, verabreichen oder vermarkten (z. B. Direktvermarkter, Urlaub am Bauernhof, Seminarbäuerinnen usw.) |
Kursbeitrag: |
20,00 € gefördert für Landwirte
100,00 € ungefördert |
Fachbereich: | Direktvermarktung |