Für Direktvermarkter von Mastgeflügel und Kaninchen gibt es Erleichterungen bzw. Ausnahmen für den Bereich Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Durch Absolvierung dieses Seminars kann die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung bezüglich Untersuchung und Beurteilung von Schlachtkörpern erlangt werden. Nach Besuch der Seminarreihe kann der Landwirt, ohne Lebend- und Totbeschau durch einen Tierarzt, den Schlachtkörper direkt vermarkten.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen hinsich tlich Tiergesundheit und Hygiene sollen praktische Beispiele von der Haltung bis hin zur Schlachtung den Teilnehmern aufgezeigt und nähergebracht werden
Im Rahmen dieser Veranstaltung kann die Bestätigung für die Beschauerlaubnis und eine Bestätigung für die Hygieneschulung erworben werden.
Modul 1: 23.02.2021, Bildunshaus Schloß Krastowitz
Modul 2: 02.03.2021, Betrieb Natmeßnig, Feldkirchen
Modul 3: 16.03.2021, Bildungszentrum Litzlhof
QGV-Anerkennung: 3 Stunden
Anmeldestelle ZAG: https://www.nutztier.at/bildung/#gefluegelwirtschaft sowie auf https://www.zag-online.at/bildung/
Kursdauer: | 24 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
85,00 € gefördert für Landwirte
170,00 € ungefördert für nicht Landwirte |
Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 3 Stunde(n) für QGV - AN |