In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten. Österreich hat diese Vorgabe mit Wirksamkeit 1.1.2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Nur wenn die sogenannte „Unerlässlichkeit“ festgestellt wird, darf weiter kupiert oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden.
Damit ist ab heuer jeder Schweinehalter zur Durchführung folgender Dokumentation verpflichtet, unabhängig davon ob kupierte oder unkupierte Tiere am Betrieb gehalten werden:
• Häufigkeit der Verletzungen an Schwänzen und Ohren
• Tierhaltererklärung
• Risikoanalyse, wenn kupierte Tiere am Betrieb gehalten werden
Die kostenlose Veranstaltung bietet Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen und Sie bekommen eine Anleitung zur Durchführung des Aktionsplans.
TGD Anerkennung: 1 Stunde
Anmeldung: www.ktn.lfi.at oder Lippitz Sabine Tel. 0463/5850-1536 (vormittags)
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |