Betriebsinhaber*innen, die ab 2023 an der ÖPUL 23- Maßnahme „ Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 fachspezifische Weiterbildungen im Mindeststundenausmaß von 10 Stunden absolvieren (angeboten werden 3 verpflichtende Module). Das 1. Modul im Ausmaß von 4 Stunden umfasst die Themen Boden- und gewässerschonende Bewirtschaftung, das Gewässerschutzkonzept und Vorbereitung für Bodenproben. Für die Erfüllung der 10-Stunden-Weiterbildung gibt es bis 2026 zwei weitere verpflichtende Module im Ausmaß von jeweils 3 Stunden.
| Kursdauer: | 4 Einheiten | 
|---|---|
| Kursbeitrag: | 40,00 € Teilnehmerbeitrag gefördert für Landwirte 10,00 € Teilnehmerbeitrag mit INVSP Gutschein | 
| Fachbereich: | Pflanzenbau | 
| Anrechnung: | 4 Stunde(n) für ÖPUL23-Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker |