Fortbildungskurs gemäß § 6 Abs.9 des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes, K-LPG, LGBl Nr 17/2014
Für den Erwerb und die Verwendung von Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist seit dem 26. November 2015 notwendig eine Ausbildungsbescheinigung in Form einer Scheckkarte zu besitzen. Für jene beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln, die einen Sachkundeausweis bei der Landwirtschaftskammer beantragen wollen, aber deren Ausbildung länger als zwei Jahre zurückliegt, ist der Besuch dieser fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung notwendig.
Teil 1:
- Rechtsgrundlagen Pflanzenschutz (gesetzliche Bestimmungen – Kennzeichnung PSM, Verwendung/Ausbringung, Aufzeichnung, Lagerung, Pflanzenschutzgerätetechnik, Abstandsauflagen…) – Roscher
- Das österreichische Pflanzenschutzmittelregister – Handhabung und praktische Beispiele – Pflanzenschutzmittelkunde - Holzer ?
Teil 2:
- Pflanzenschutz – Anwenderschutz (Verhalten bei Unfällen/Vergiftungen), Toxikologie – Roscher 50 min.
- Pflanzenschutz bei Mais, Getreide, Soja, Alternativen (Chem. Synthetischer und mechanischer) – Holzer50 min
- Pflanzenschutz im Grünland – Egger 50 min
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
40,00 € Teilnehmerbeitrag |
Fachbereich: | Pflanzenbau |