Im August 2007 ist ein neues Tiertransportgesetz in Kraft getreten.
Dadurch gelten für den Transport von Tieren neue Bestimmungen. Für Transporte über 65 km ist u.a. die Zulassung als Tiertransportunternehmer und der Besitz eines Befähigungsnachweises notwendig. Tiertransporte auf die Alm sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist seit 1.1.2008 eine Ausbildung zu absolvieren. Für Landwirte dauert diese Tiertransport-Ausbildung 4 Stunden, wenn diese eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung im Umgang mit Tieren glaubhaft machen können. Wird der Test im Anschluss an den Kurs erfolgreich bestanden, steht der Ausstellung des Befähigungsnachweises nichts mehr im Wege.
Neben dem Befähigungsnachweis benötigt jeder landwirtschaftliche Betrieb bzw. jedes Unternehmen eine Tiertransportunternehmergenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat beantragt werden.
Ort: | Klagenfurt am Wörthersee (Klagenfurt) |
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Beginn: | 25.11.2024, 18:00 Uhr |
Ende: |
25.11.2024, 22:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Bildungshaus Schloss Krastowitz, Schloss Krastowitz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
Information: | Anna Meschik, Tel 046358502511, anna.meschik@lk-kaernten.at |
Kursnummer: | 2-0027129 |
Trainer:in: | Dipl.-Ing. Bernhard Prunner |
Veranstalter: | LFI Kärnten |
Telefon | 046358502511 |
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anna.meschik@lk-kaernten.at |