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Förderaktion klimafitte Wiesen und Weiden

Das Agrarreferat des Landes und die Landwirtschaftskammer Kärnten starten im Zeitraum 01. Juli bis 31. Oktober eine geförderte Nachsaataktion für Grünlandflächen.

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© LK Kärnten
Die Förderaktion ist eine Maßnahme aus dem Zukunftsprozess 2030. Das Ziel sind klimafitte Bestände und mehr Eiweiß aus dem Grünland. Das Land Kärnten gewährt eine Förderung gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016 für den Ankauf von ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen von 142.000 Euro.

Was sind die Ziele der Nachsaataktion?

Die Verbesserung der Grünlandbestände durch:
  • Steigerung der Eiweiß-Erträge im Grünland durch kleebetonte Mischungen.
  • Widerstandsfähige Grünlandbestände durch klimafitte Sorten.
  • Die Schaffung einer geschlossenen Grasnarbe in Beständen, die aufgrund der in den letzten Jahren aufgetretenen Dürreperioden massive Lücken aufweisen.
  • Die Wiederherstellung ausgeglichener Grünlandbestände, die aufgrund des starken Engerling Befalles geschädigt wurden.
  • Die Schaffung standort- und nutzungsangepasster Futterbestände.
  • Die Gewährleistung des Erosionsschutzes und der Bearbeitungssicherheit durch Erhöhung des Narbenschlusses.
  • Die Verbesserung von Grünlandbeständen zur Optimierung der Grundfuttergewinnung.
  • Die Steigerung der wirtschaftseigenen Grundfutterversorgung und die Verringerung des Anteiles an Zukauffutter und damit verbunden die Sicherung der Kreislaufwirtschaft.
  • Die vermehrte Einbringung von trockenresistenteren Grünlandpflanzen in die Bestände und damit die Anpassung an den Klimawandel.

Wer kann an der Nachsaataktion teilnehmen (Förderungswerber:in)?

Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kärnten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Wie hoch ist Art und das Ausmaß der Förderung?

Max. 70 Euro pro ha Dauerweiden und gemähtes Grünland ab 2 Nutzungen. Der Eigenmittelanteil vom Landwirten beträgt 20%.
 
Beispiele:
Betrieb 1: 3,0 Hektar förderfähiges Dauergrünland: Die maximale Förderung beträgt in diesem Beispiel 70 x 3,0 = 210 Euro (= 80%), bei Vorlage einer Saatgut-Rechnung von mindestens 262,5 Euro.
Betrieb 2: 10 Hektar förderfähiges Dauergrünland: Die maximale Förderung beträgt in diesem Beispiel 700 Euro (= 80%), bei Vorlage einer Saatgut-Rechnung von mindestens 875 Euro.

Welche Förderungsvoraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Gefördert werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, deren Grünlandfläche in Kärnten liegt.
  • Die Förderung ist auf Dauergrünland beschränkt. Gefördert werden Dauerweiden und Mähwiese/-weide ab zwei Nutzungen.
  • Der Ankauf der Saatgutmischungen muss zwischen 1. Juli 2023 und 31. Oktober 2023 erfolgen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Nachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne, die gleich- oder höherwertig dem ÖAG-Standard entsprechen:
  • Nachsaatmischung für mittlere Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung (Na mit Klee)
  • Nachsaatmischung für Gunstlagen bei intensiver Bewirtschaftung; ab 4 Schnitte (Ni mit Klee)
  • Nachsaatmischung für Gunstlagen bei intensiver Bewirtschaftung (Nik mit Klee)
  • Nachsaatmischung für trockene Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung; mit Luzerne und Glatthafer (Natro)
  • Nachsaatmischung für trockene Lagen bei mittelintensiver Bewirtschaftung; für Dauerweide (Nawei)
  • Die Förderung ist verbunden mit der verpflichtenden Teilnahme an spezifischen Webinaren zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“. Es werden auch Webinare und Felderbegehungen mit dem Inhalt Nachsaat anerkannt, die im Jahr 2021 und 2022 stattfanden bzw. 2023 stattfinden. 
Webinar-Termine: 25. Juli 2023 (Dienstag), 11. Oktober 2023 (Mittwoch), Beginn um 20 Uhr.
Anmeldung: 0463/ 58 50-25 00 (LFI Kärnten) oder www.ktn.lfi.at

Für Biobetriebe gilt:

Wichtig ist für Biobetreibe, dass vorab ein Ansuchen für den Einsatz von konv. ungebeiztem Saatgut an die Kontrollstelle getätigt wird. Die Bestätigung der Kontrollstelle und eine Bestätigung des Händlers (Saatguthändler) über die Nichtverfügbarkeit von biologischem Saatgut in gleich- oder höherwertiger ÖAG Qualität müssen beigelegt werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden (Abwicklung)?

Der Förderantrag mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Umsatzliste der Überweisung) und mit der Feldstücksliste vom MFA 2023 müssen bei der zuständigen  Außenstelle der Landwirtschaftskammer Kärnten abgegeben werden.
 
Achtung: Die Antragsabgabe endet mit 10. November 2023. Ist die Förderungssumme von 143.000 Euro ausgeschöpft, dann ist der Antragsstopp erreicht - wer zuerst kommt mahlt zuerst (First in - First out Prinzip). Daher sollte der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen, so schnell wie möglich bei der zuständigen Außenstelle gestellt werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Außenstelle erhältlich bzw. kann auf der LK Homepage (https://ktn.lko.at/) heruntergeladen werden.
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© AdobeStock

Webinar: Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen

Online-Anmeldung: Webinar: Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen
oder beim LFI Kärnten unter Tel.: 0463/5850-2500 
28.06.2023
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