Mit Einführung der neuen GAP wurde die Systematik der Mehrfachantragskontrolle geändert, unter anderem durch die Einführung des Flächenmonitorings, welches regelmäßig die Beihilfefähigkeit beantragter Flächen überprüft. Dabei wird kontrolliert, ob eine beantragte Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, die beantragte Kultur korrekt ist und ob die inhaltlichen Förderauflagen, wie zum Beispiel Mahd oder Ernte bzw. die Mindestbewirtschaftungskriterien, erfüllt sind. Dadurch sind monitoringfähige Sachverhalte nicht mehr Gegenstand von Vorortkontrollen. Wie genau sich das Flächenmonitoring auf die aktuellen Vorortkontrollen auswirkt, ist ein zentrales Thema der Informationsveranstaltung „Vorortkontrolle in der neuen GAP“.
Weitere Schwerpunkte des Abends sind:
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Kostenlos |
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