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Bildungsförderung Ländliche Entwicklung 2014-2020

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© Archiv
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Kärnten werden mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Kärnten als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Kärnten für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbare Personen

Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über 5 Unterrichtseinheiten gelten BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige HofübernehmerInnen, auch wenn diese noch nicht am Betrieb tätig sind.


Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Kärnten den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.


Alle sonstigen Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Teilnehmenden zum geförderten Kurspreis konsumiert werden.


Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Kärnten unter 0463/5850-2500.
Autor/in: LFI Kärnten | 14.07.2015
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