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Sachkundeausweis jetzt verlängern!

Die Gültigkeit des Sachkundeausweises beträgt ab Ausstellungsdatum sechs Jahre und kann von der Checkkarte selbstständig abgelesen werden. Ein Blick darauf gibt Auskunft ob jetzt Handlungsbedarf besteht.

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© LFI Fotomontage
Auch heuer verlieren noch zahlreiche Sachkundeausweise ihre Gültigkeit, weshalb jetzt die Zeit genutzt werden sollte, um den Ausweis für weitere 6 Jahre zu verlängern. Grundsätzlich wird ein lückenloser Übergang zwischen Ablauf und Verlängerung des Ausweises empfohlen. Demnach sollte der Antrag noch vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, was bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Karte möglich wäre. Fortbildungskurse im Umfang von fünf Stunden können frühestens vier Jahren vor Ablauf der Gültigkeit besucht worden sein. Sollte jemand die Gültigkeit seines Ausweises übersehen haben, darf die Weiterbildung max. 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegen. Somit könnten einige Weiterbildungen ihre Gültigkeit verlieren.

Beispiel: Die Ausbildungsbescheinigung wurde am 25. November 2015 ausgestellt. Die Karte ist bis 24. November 2021 gültig. Die Verlängerung hätte frühestens am 25. November 2019 beantragt werden können. Fortbildungskurse können frühestens mit 25. November 2017 angerechnet werden. Unabhängig vom Datum der Antragstellung ist die neue Karte bis 24. November 2027 gültig. Wird der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit z.B. am 27. November 2021 gestellt, kann der Fortbildungskurs frühestens mit 27. November 2019 angerechnet werden.
 
Die Pflanzenbauabteilung der Landwirtschaftskammer ist zusammen mit dem LFI Kärnten für die Abwicklung der Weiterbildung zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich zu einem Online-Kurs beim LFI Kärnten (ktn.lfi.at) anzumelden.  Ein Teilnehmer–Link wird Ihnen per Mail zugesandt. Zwar werden derzeit noch Präsenzveranstaltungen angeboten, diese sollten jedoch nur von Personen in Anspruch genommen werden, denen es nicht möglich ist, die Weiterbildung online zu absolvieren.
 
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Onlinekurse

Der Kursbeitrag beträgt gefördert € 40,- pro Person und dauert fünf Stunden.
Kursinhalt: In diesem Kurs erhalten Sie Wissenswertes und praxisorientierte Tipps zum Thema Pflanzenschutz.
  • Rechtsgrundlagen: Zulassung, Kennzeichnung, Stationen des Pflanzenschutzmittels, Verwendung und Ausbringung, Aufzeichnungen
  • Integrierter Pflanzenschutz: Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis, Integrierter Pflanzenschutz, indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Schadursachen und ihre Diagnose: Nicht parasitäre und parasitäre Schadursachen, Unkräuter, Krankheitserreger, Schädlinge
  • Pflanzenschutzmittelkunde: Zusammensetzung und Wirkungsweise der Pflanzenschutzmittel, Umwelt, Anwendungsbereiche, Resistenzen, Schutz des Menschen, Tiere und Pflanzen
  • Pflanzenschutzgerätetechnik und Anwenderschutz: Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte, Verfahren der Ausbringung, Einsatz von Pflanzenschutzgeräten, Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Unfällen/Vergiftungen
Wichtig: Diesen Online-Kurs können Sie modulweise abarbeiten, d. h. diese fünf Stunden müssen Sie nicht in Einem durchziehen, sondern es können die Module auf einige Tage verteilt gemacht werden.
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Voraussetzungen - Onlinekurs:

  • Grundkenntnisse im Umgang mit der EDV
  • Computer, Laptop oder Tablet mit aktuellem Browser (Google Chrome, Internet Explorer, Firefox)
  • Breitbandinternet empfohlen (Bandbreitentest unter https://www.netztest.at)
  • Lautsprecher
Dieser Kurs wird als „Fünf-Stunden-Sachkunde-Pflanzenschutz-Weiterbildung“ in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien angerechnet.
 

Ablauf einer Verlängerung

  • Stellen Sie jetzt einen Antrag auf Verlängerung! Die Antragsformulare sind online oder physisch bei der LK Kärnten erhältlich. 
  • Legen Sie Ihre Teilnahmebestätigung der Weiterbildung bei.
  • Bestätigen Sie Ihre Identität (Kopie Führerschein, Reisepass oder Personalausweis).
  • Geben Sie den Antrag persönlich bei Ihrer LK-Außenstelle ab oder senden Sie ihn per Post (per Mail eingescannt) an die Landwirtschaftskammer Kärnten, Referat 3, Pflanzliche Produktion, z. H. Waltraud Raunig, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt.
Mit der Antragstellung und dem Nachweis der fünfstündigen Weiterbildung gilt der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis als verlängert. Ihrerseits sind keine weiteren Schritte mehr nötig.

Kursangebot

  • Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis
    Online-Kurs
27.11.2021
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