Pflanzenschutz Sachkundeausweis jetzt verlängern!
Voraussetzung für die Verlängerung ist eine fünfstündige fachliche Fortbildung. Laufend verlieren PS Sachkundeausweise ihre Gültigkeit, weshalb jetzt die Zeit für die Fortbildung genutzt werden sollte, um den Ausweis für weitere 6 Jahre zu verlängern. Der Kursbeitrag beträgt € 40,- pro Person und dauert fünf Stunden. Melden Sie sich direkt online über den jeweiligen Link zur gewünschten Veranstaltung am Ende des Artikels an.
Grundsätzlich wird ein lückenloser Übergang zwischen Ablauf und Verlängerung des Ausweises empfohlen. Demnach sollte der Antrag noch vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, was bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Karte möglich ist.
Fortbildungskurse im Umfang von fünf Stunden können frühestens vier Jahren vor Ablauf der Gültigkeit für die Verlängerung angerechnet werden. Sollte jemand die Gültigkeit seines Ausweises übersehen haben, darf die Weiterbildung max. 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegen.
Grundsätzlich wird ein lückenloser Übergang zwischen Ablauf und Verlängerung des Ausweises empfohlen. Demnach sollte der Antrag noch vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, was bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Karte möglich ist.
Fortbildungskurse im Umfang von fünf Stunden können frühestens vier Jahren vor Ablauf der Gültigkeit für die Verlängerung angerechnet werden. Sollte jemand die Gültigkeit seines Ausweises übersehen haben, darf die Weiterbildung max. 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegen.
Beispiel: Die Ausbildungsbescheinigung wurde am 25.11.2016 ausgestellt. Die Karte ist bis 24.11.2022 gültig. Die Verlängerung hätte frühestens am 24.11.2020 beantragt werden können. Fortbildungskurse können ab dem 24.11.2018 angerechnet werden. Erfolgt die Antragstellung auf Verlängerung vor Ablauf, ist die neue Karte gültig von 25.11.2022 bis 24.11.2028.
Wird der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt, z.B. am 15.03.2023, zählt die Fortbildung ab 15.03.2021.
Wird der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt, z.B. am 15.03.2023, zählt die Fortbildung ab 15.03.2021.
Onlinekurse (zeit- und ortsunabhängig)
Kursinhalt: In diesem Kurs erhalten Sie Wissenswertes und praxisorientierte Tipps zum Thema Pflanzenschutz.
- Rechtsgrundlagen: Zulassung, Kennzeichnung, Stationen des Pflanzenschutzmittels, Verwendung und Ausbringung, Aufzeichnungen
- Integrierter Pflanzenschutz: Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis, Integrierter Pflanzenschutz, indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen
- Schadursachen und ihre Diagnose: Nicht parasitäre und parasitäre Schadursachen, Unkräuter, Krankheitserreger, Schädlinge
- Pflanzenschutzmittelkunde: Zusammensetzung und Wirkungsweise der Pflanzenschutzmittel, Umwelt, Anwendungsbereiche, Resistenzen, Schutz des Menschen, Tiere und Pflanzen
- Pflanzenschutzgerätetechnik und Anwenderschutz: Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte, Verfahren der Ausbringung, Einsatz von Pflanzenschutzgeräten, Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Unfällen/Vergiftungen
Hier geht's zur Anmeldung zu den Onlinekursen:
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis | LFI Kärnten
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis FORST | LFI Kärnten
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis Weinbau | LFI Kärnten
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis Gartenbau, Gemüsebau und Obstbau | LFI Kärnten
Ablauf der Verlängerung
Für die Verlängerung ist die Beantragung bei der LK Kärnten notwendig. Erforderliche Unterlagen:
Ihre neue Scheckkarte wird an Sie postalisch zugestellt.
- Antragsformular – erhältlich online auf ktn.lko.at oder physisch bei der LK Kärnten (Referat Pflanzliche Produktion und in allen Außenstellen)
- Teilnahmebestätigung 5-stündiger Fortbildungskurs
- Identitätsnachweis: aktueller Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) in Kopie
Ihre neue Scheckkarte wird an Sie postalisch zugestellt.