Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2014-20
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Kärnten werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2020-27 gefördert.
Es handelt sich dabei um eine
Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Kärnten als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Kärnten für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.
Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Förderbare PersonenDaher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Kärnten den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.
Alle sonstigen Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Teilnehmenden zum geförderten Kurspreis konsumiert werden.
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Kärnten unter 0463/5850-2500.