„Informationsveranstaltung“ zum Thema Eigentum
Immer häufiger sind Grundeigentümer mit unterschiedlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Natur zu Erholungszwecken konfrontiert. Dabei sind die Arten der Benützung der Natur vielfältig wie zB. Radfahren, Reiten, Wandern, Klettern, Paragleiten, Schilanglauf und Rodeln.
In diversen Gesetzesmaterien gibt es zahlreiche Regelungen in Form von Betretungsrechten und Verboten. Generell gibt es ja kein Recht zur Betretung fremden Grund und Bodens, da der Eigentümer nach § 354 ABGB die rechtliche Befugnis hat, jeden anderen von der Benutzung seines Eigentums auszuschließen.
In gemeinsamem Informationsveranstaltungen des Forstreferats und der Stabstelle Recht der Landwirtschaftskammer Kärnten werden von Dr. Gernot Gallor und Mag. Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Schaschl, MSc die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung (Begründung) von Wegerechten, der Möglichkeit des Eigentumsschutzes mittels Warn- und Hinweistafeln sowie der Wegehalterhaftung und der Verjährung von Wegerechten erörtert und dargelegt.
Ebenso werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterschiedlichen Freizeitaktivitäten hinsichtlich des Betretens des Waldes zu Erholungszwecken bzw. die Wegehalterhaftung und Tierhalterhaftung im Bereich bewirtschafteter Almen nähergebracht. Die Möglichkeit des Abschlusses von Musterverträgen, welche von der Landwirtschaftskammer Kärnten erarbeitet wurden, um etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche aus dem Titel der Wegehalterhaftung auszuschließen, werden genauso dargelegt.
In diversen Gesetzesmaterien gibt es zahlreiche Regelungen in Form von Betretungsrechten und Verboten. Generell gibt es ja kein Recht zur Betretung fremden Grund und Bodens, da der Eigentümer nach § 354 ABGB die rechtliche Befugnis hat, jeden anderen von der Benutzung seines Eigentums auszuschließen.
In gemeinsamem Informationsveranstaltungen des Forstreferats und der Stabstelle Recht der Landwirtschaftskammer Kärnten werden von Dr. Gernot Gallor und Mag. Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Schaschl, MSc die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung (Begründung) von Wegerechten, der Möglichkeit des Eigentumsschutzes mittels Warn- und Hinweistafeln sowie der Wegehalterhaftung und der Verjährung von Wegerechten erörtert und dargelegt.
Ebenso werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterschiedlichen Freizeitaktivitäten hinsichtlich des Betretens des Waldes zu Erholungszwecken bzw. die Wegehalterhaftung und Tierhalterhaftung im Bereich bewirtschafteter Almen nähergebracht. Die Möglichkeit des Abschlusses von Musterverträgen, welche von der Landwirtschaftskammer Kärnten erarbeitet wurden, um etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche aus dem Titel der Wegehalterhaftung auszuschließen, werden genauso dargelegt.
Eckdaten:
Zur genannten Informationsveranstaltung „Eigentum nutzen und schützen“ können folgende Termine genannt werden:
- Bezirk Spittal:
Montag, 19.02.2024, 19.00 Uhr, LFS Litzlhof, Litzlhof 1, 9811 Lendorf - Bezirk St. Veit/Glan:
Mittwoch, 28.02.2024, 19.00 Uhr, GH Seiser, Hauptstraße 13, 9341 Straßburg - Bezirk Wolfsberg:
Montag, 11.03.2024, 19.00 Uhr, LFS Buchhof, Zellach 18,9400 Frantschach – St. Gertraud - Bezirk Villach:
Mittwoch, 13.03.2024, 19.00 Uhr, LFS Stiegerhof, Stiegerhofstrasse 20, 9585 Gödersdorf - Bezirk Feldkirchen:
Montag, 18.03.2024, 19.00 Uhr, GH Gfrerer Lipp, Nadling 6/Tiffen, 9560 Feldkirchen - Bezirk Klagenfurt-Land:
Mittwoch, 20.03.2024, 19.00 Uhr, GH Plasch, Ressnig 17, 9170 Ferlach - Bezirk Völkermarkt:
Montag, 08.04.2024, 19.00 Uhr, LFS Goldbrunnhof, Diexer Straße 8, 9100 Völkermarkt