Grünland-Nachsaataktion ist gestartet
Die Ausgangslage:
- Der Klimawandel bedeutet Stress für das Grünland, insbesondere für Klee.
- Die Proteinerträge des Dauergrünlands gehen auf Grund von Dürre, Trockenheit, Hitzestress oder Engerlinge zurück
Grünland-Nachsaat Aktion:
- Die Förderaktion ist eine Maßnahme aus dem Zukunftsprozess 2030.
- Das Ziel sind klimafitte Grünland-Bestände mit mehr Eiweiß-Ertrag.
- Das Agrarreferat des Landes stellt 142.000 Euro zur Verfügung.
- Gefördert werden 80% des Rechnungsbetrages
- Die max. Förderhöhe beträgt 70 Euro je ha
- Max. förderfähiger Rechnungsbetrag: € 87,7 je Hektar förderfähigem Grünland
- Förderfähig sind Dauerweiden und Mähwiese/-weiden ab zwei Nutzungen
- Förderfähig sind ausschließlich Nachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne, die gleich- oder höherwertig dem ÖAG-Standard entsprechen.
- Ankauf des Saatgutes muss zwischen 01.07.2023 und 31.10.2023 erfolgen
- Die Förderung ist verbunden mit der verpflichtenden Teilnahme an spezifischen Webinaren zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“. Es werden auch Webinare und Felderbegehungen mit dem Inhalt Nachsaat anerkannt, die im Jahr 2021 und 2022 stattfanden bzw. 2023 stattfinden.
Für Biobetriebe gilt:
Wichtig ist für Biobetreibe, dass vorab ein Ansuchen für den Einsatz von konv. ungebeiztem Saatgut an die Kontrollstelle getätigt wird. Die Bestätigung der Kontrollstelle und eine Bestätigung des Händlers (Saatguthändler) über die Nichtverfügbarkeit von biologischem Saatgut in gleich- oder höherwertiger ÖAG Qualität müssen beigelegt werden.
Förderabwicklung
- Der Förderantrag mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder die Umsatzliste der Überweisung) und die Feldstücksliste MFA 2023 müssen bei der zuständigen Außenstelle der Landwirtschaftskammer Kärnten abgegeben werden. Der Antrag sowie weiter Informationen sind bei der jeweiligen Außenstelle oder unter: Förderung für klimafitte Wiesen und Weiden | Landwirtschaftskammer Kärnten (lko.at) erhältlich.