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Fit für die Pflanzenschutzgeräteüberprüfung

Pflanzenschutzgeräteüberprüfungen 2025

Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Geräten ausgebracht werden. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wird nicht nur die am Gerät angebrachte Plakette auf ihre Gültigkeit überprüft, es muss auch ein positiver Prüfbericht vorgewiesen werden. Bei Nichteinhalten drohen unter anderem Kürzungen von GAP-Zahlungen.
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Pflanzenschutz © Pixabay
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© Erich Roscher

Welche Geräte müssen überprüft werden?

Überprüfungspflichtig sind alle Geräte, welche speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Dazu zählen nicht nur Feldspritzen (unabhängig davon ob selbstfahrend, angehängt oder gezogen), sondern auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen registrierte Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.
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© countrypixel - Fotolia.com

Überprüfungsintervall

Pflanzenschutzgeräte wie z. B. Feldspritze oder Granulatstreuer müssen alle drei Jahre überprüft werden und ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob das Gerät vor der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder zu überprüfen ist. Der Zeitpunkt mit dem die Überprüfung fällig wird, richtet sich nach dem Datum der Lochung an der Prüfplakette. Mit Ablauf des übernächsten Monats nach der Lochung ist das Pflanzenschutzgerät spätestens wieder zu überprüfen. Bei positivem Prüfergebnis wird wieder eine Plakette für drei Jahre ausgestellt.

Beispiel: Lochung 3/2025, späteste Überprüfung 31. Mai 2025.

Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. Um eine Prüfplakette zu bekommen, ist es erforderlich den Kaufvertrag oder die Rechnung an pflanzenbau@lk-kaernten.at zu senden. Daraufhin wird von der Landwirtschaftskammer Kärnten die Prüfplakette ausgestellt.

Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte

Bei der Überprüfung der Pflanzenschutzmittelgeräte gilt es, unerwartete Überraschungen verbunden mit Mehrkosten zu vermeiden. Treffen Sie Vorbereitungen, damit es bei der Überprüfung keine Probleme gibt! Füllen Sie Ihre Feldspritze nach einer gründlichen Innen- und Außenreinigung bis zum Nennvolumen mit Wasser bevor Sie zur Kontrolle erscheinen. Das Füllen vor Ort ist der größte Zeiträuber. Mit den folgenden Tipps der LK Kärnten sollte es klappen:
 
10 Tipps für die Überprüfung:
  • Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren.
  • Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen. 
  • Düsen ausbauen und mit weicher Bürste oder Druckluft - eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/​Einzelhandel) reinigen.
  • Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membrane kontrollieren; Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen. 
  • Wenn die Düsen beim Spritzen stark "flattern", den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
  • Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen; oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
  • Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei zirka 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck). 
  • Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
  • Kontrolle des dichten Tankdeckels und ob das Einfüllsieb vorhanden ist.
  • Zapfwellenschutz ist Pflicht.

Das Obst- und Weinbauzentrum organisiert eine Spritzenüberprüfung

Gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz müssen auch im Obstbau seit 2020 alle drei Jahre Gebläsespritzen und auch Herbizidspritzen  überprüft werden.
 
Die Überprüfung wird in Villach und in St. Andrä im Lavanttal stattfinden; die Termine werden noch mitgeteilt.
 
Voraussichtliche Kosten:
1.         Gebläsespritzenüberprüfung        pro Spritze   € 300,00 brutto
2.         Herbizidspritzenüberprüfung        pro Gerät     € 100,00 brutto
 
Anmeldung: Landwirtschaftskammer, Referat 3/Pflanzliche Produktion
Tel.: 0463 5850-1427 oder E-Mail: karoline.fandl-moser@lk-kaernten.at
Achtung, Anmeldeschluss: 4. März 2025
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© LFI Fotomontage

Termine für Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2025

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern. Die Termine werden von den Ansprechpartnern der jeweiligen Standorte ausschließlich in Verbindung mit der Abgabe des Anmeldeformulars vergeben. Nur angemeldete Geräte (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) haben am Prüftag einen gesicherten Termin. Das Anmeldeformular liegt bei den Werkstätten auf.

Termine und Kontaktdaten:

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© Archiv
25.02.2025
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