Immer häufiger sind Grundeigentümer mit unterschiedlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Natur zu Erholungszwecken konfrontiert. In diversen Gesetzesmaterien gibt es zahlreiche Regelungen in Form von Betretungsrechten und Verboten. Generell gibt es ja kein Recht zur Betretung fremden Grund und Bodens, da der Eigentümer nach § 354 ABGB die rechtliche Befugnis hat, jeden anderen von der Benutzung seines Eigentums auszuschließen.
Inhalte sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Freizeitaktivitäten (Betreten des Waldes zu Erholungszwecken) und die Begründung von Wegrechten, der Eigentumschutz mittels Warn- und Hinweistafeln, Wegehalterhaftung und Abschluss von Musterverträgen, um schadenersatzrechtliche Ansprüche auszuschließen; die Verjährung von Wegrechten sowie Wegehalterhaftung und Tierhalterhaftung im Bereich bewirtschafteter Almen.
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Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
Kostenlos |
Fachbereich: | Forst- und Holzwirtschaft |