Die Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2026 startet
Bei Nichteinhalten drohen unter anderem Kürzungen von Direktzahlung, ÖPUL-Prämien und Ausgleichszulage, da alle gesetzlichen Bestimmungen zum Pflanzenschutz Bestandteil der Konditionalität sind.
Welche Geräte müssen überprüft werden?
Überprüfungspflichtig sind alle Geräte, welche speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Dazu zählen nicht nur Feldspritzen, sondern auch Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen registrierte Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte.
Überprüfungsintervall
Pflanzenschutzgeräte wie z. B. Feldspritze oder Granulatstreuer müssen alle drei Jahre überprüft werden und ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob das Gerät vor der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder zu überprüfen ist. Der Zeitpunkt mit dem die Überprüfung fällig wird, richtet sich nach dem Datum der Lochung an der Prüfplakette. Mit Ablauf des übernächsten Monats nach der Lochung ist das Pflanzenschutzgerät spätestens wieder zu überprüfen. Bei positivem Prüfergebnis wird wieder eine Plakette für drei Jahre ausgestellt.
Beispiel: Lochung 4/2026, späteste Überprüfung 30. Juni 2026.
Beispiel: Lochung 4/2026, späteste Überprüfung 30. Juni 2026.
Neugeräte brauchen auch die Prüfplakette
Neugeräte gelten fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. Um eine Prüfplakette zu bekommen, ist es erforderlich den Kaufvertrag oder die Rechnung an pflanzenbau@lk-kaernten.at zu senden. Daraufhin wird von der Landwirtschaftskammer Kärnten die Prüfplakette ausgestellt.
Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte
Bei der Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte gilt es, unerwartete Überraschungen verbunden mit Mehrkosten zu vermeiden. Treffen Sie Vorbereitungen, damit es bei der Überprüfung keine Probleme gibt! Füllen Sie Ihre Feldspritze nach einer gründlichen Innen- und Außenreinigung bis zum Nennvolumen mit Wasser, bevor Sie zur Kontrolle erscheinen.
10 Tipps für die Überprüfung:
- Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, nicht mit Frostschutz in der Pumpe zur Werkstatt fahren.
- Sämtliche Gerätefilter vorher ausbauen und reinigen.
- Düsen ausbauen und mit weicher Bürste oder Druckluft - eventuell auch im Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel) reinigen.
- Bei laufendem Gerät Rückschlagventile bzw. Membrane kontrollieren; Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
- Wenn die Düsen beim Spritzen stark "flattern", den Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe kontrollieren. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen.
- Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen; oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
- Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei zirka 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
- Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche ausgerichtet werden.
- Kontrolle des dichten Tankdeckels und ob das Einfüllsieb vorhanden ist.
- Zapfwellenschutz ist Pflicht.
Termine für Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2026
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern. Die Termine werden von den Ansprechpartnern der jeweiligen Standorte ausschließlich in Verbindung mit der Abgabe des Anmeldeformulars vergeben. Nur angemeldete Geräte (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) haben am Prüftag einen gesicherten Termin. Das Anmeldeformular zur Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2026 liegt bei den Werkstätten auf.
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