Auch vollpauschalierte Landwirte haben die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung auszufüllen und abzugeben. Sehr oft ergeben sich daraus Rückerstattungen vom Finanzamt zu Gunsten der Landwirte.
Vor allem Vollerwerbslandwirte, deren Partnerin zu Hause bei den Kindern bleibt, haben eine gute Chance, Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Natürlich können sich auch Nebenerwerbslandwirte das Eine oder Andere im Zuge der Einkommensteuererklärung zurückholen, sofern keine Berücksichtigung bei der Lohnabrechnung anhand von Freibeträgen erfolgt ist.
Im Falle einer Steuergutschrift kann die ESt.-Erklärung rückwirkend für die letzten fünf Jahre abgegeben werden.
Um das Ausfüllen der dazu nötigen Formulare zu erleichtern, bietet das LFI ein eigens dafür vorgesehenes Seminar an. Im Kurs "Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung" gibt es die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Steuerexperten der Landwirtschaftskammer, Mag. Dr. Erich Moser, die Formulare durchzugehen und, wer die nötigen Unterlagen hat, versandfertig zu machen.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Alle Einheitswertbescheide (von den eigenen und gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen),
- Pachtverträge
- Einnahmen aus: Holzerlösen, Buschenschank, MR-Einnahmen, Be- und Verarbeitung, Privatzimmervermietung bzw. FeWo's, Jagdpacht und sonstigen Sonderverpachtungen z.B. für Handymast,
- Ausgaben: SVB-Beiträge, Höhe der jährlichen betrieblichen Schuldzinsen, Pachtzinsen, Kirchenbeitrag, Kosten Private Lebens-, Kranken-, und Unfallversicherungen, Kosten für Wohnraumschaffung bzw.-sanierung
Ort: | online |
---|---|
Beginn: | 14.03.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
14.03.2025, 12:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Zoom, 9020 online |
Information: | Anna Meschik, Tel 046358502511, anna.meschik@lk-kaernten.at |
Kursnummer: | 2-0028148 |
Trainer:in: | Mag. Dr. Erich Moser |
Veranstalter: | LFI Kärnten |
Mitveranstalter: | LK Kärnten Agrar- und Marktwirtschaft |
Telefon | 046358502511 |
---|---|
anna.meschik@lk-kaernten.at |