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ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen und Prämienkürzungen vermeiden!

Die Frist läuft - überprüfen Sie jetzt Ihre Weiterbildungsverpflichtungen!

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© LFI/Achim Mandler Photography
Auch in der neuen GAP Periode ab 2023 sind bei der Teilnahme an einigen ÖPUL Maßnahmen Weiterbildungskurse Bestandteil der Fördervoraussetzungen! Diese Weiterbildungsstunden müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 absolviert werden! Ausgenommen davon sind die Weiterbildungsstunden für "Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker", die bis zum 31.12.2026 und die Weiterbildungsstunden für die Almbewirtschaftung bei optionalem Zuschlag "Almweideplan", die bis zum 15.07. des ersten Teilnahmejahres zu absolvieren sind!

Werden die Weiterbildungsstunden nicht fristgerecht absolviert, werden die ÖPUL-Maßnahmenprämien empfindlich gekürzt!

ÖPUL Weiterbildung im Überblick

ÖPUL Maßnahme Anzahl Stunden bis wann
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) - Biodiversitätskurs 3 Stunden 31.12.2025
Biologische Wirtschaftsweise (BIO) 8 Stunden (davon 3 Std. Biodiversitätskurs + 5 Std. Bio-Weiterbildung) 31.12.2025
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) 3 Stunden 31.12.2025
Almbewirtschaftung bei Zuschlag Naturschutz auf Almen 4 Stunden 31.12.2025
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) 10 Stunden 31.12.2026
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) 5 Stunden 31.12.2025
Almbewirtschaftung bei optionalem Zuschlag "Almweideplan" 4 Stunden bis spätestens 15.7. des ersten Teilnahmejahres
Bitte kontrollieren Sie daher unbedingt Ihren Mehrfachantrag, ob Sie an einer ÖPUL-Maßnahme teilnehmen, die eine solche Weiterbildung vorschreibt und ob Sie das notwendige Mindestmaß an Schulungsstunden bereits absolviert haben. 

Hinweis: Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern wie z.B. LFI Kärnten nach Fristende direkt an die AMA übermittelt - vorausgesetzt, es wurde einer Weiterleitung zugestimmt. Als Hilfestellung wurden alle bis 20. September 2024 absolvierten und von den Bildungsanbietern an die AMA gemeldeten Weiterbildungsstunden als gesammelte Datenlieferung in eAMA eingespielt und sind als Zwischenstand unter dem Register Flächen/ Abfragen / Weiterbildung einsehbar. Waren mit 20. September 2024 noch zu wenig Weiterbildungsstunden vorhanden, wird zudem im Mehrfachantrag 2025 ein entsprechender Hinweis angezeigt. 


 
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© Archiv

Jetzt Weiterbildungsstunden absolvieren, um Engpässe im Herbst zu vermeiden!

Bitte beachten Sie, dass im Herbst nur eine begrenzte Anzahl an Präsenzkursplätzen zur Verfügung steht. Aufgrund der vielen Betriebe mit Weiterbildungsverpflichtungen kann es daher zu Engpässen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Weiterbildungsstunden so schnell wie möglich zu absolvieren und das bestehende Weiterbildungsangebot zu nutzen.

Sämtliche Kurse finden Sie hier: ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

Eine Anmeldung zu den Weiterbildungsveranstaltungen ist unbedingt erforderlich und online oder telefonisch unter 0463/5850-2500 möglich! 

Infos zur Kursteilnahme:

Grundsätzlich müssen die Weiterbildungen von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer absolviert werden. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen können die Kurse auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Der Kursbesuch einer Person kann nur in absoluten Ausnahmefällen auf mehrere Betriebe angerechnet werden, d.h. wenn sonst keine andere Person zur Verfügung steht.

Weitere Infos finden Sie unter dem Link: Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten
07.03.2025
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