ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)"
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Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL23 - Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 eine fachspezifische Weiterbildung zum Thema Grünlandbewirtschaftung ( Nutzungsverfahren und Nutzungshäufigkeit, Düngeplanung, Umsetzbarkeit des Konzeptes des abgestuften Wiesenbaues) im Mindeststundenausmaß von 5 Stunden absolvieren.
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Jetzt einen Platz sichern:
ACHTUNG: Eine Anmeldung zu den Weiterbildungsveranstaltungen ist unbedingt erforderlich und ab sofort online (über die oben angeführten Links) oder telefonisch unter 0463/5850-2500 möglich!
Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen und Webinaren kann die 5-stündige Weiterbildungsverpflichtung auch als Onlinekurse absolviert werden.
Durch die Onlinekurse, die jederzeit buchbar sind, wird Ihnen ein modernes Lernen ermöglicht. Nachdem Sie sich für einen Onlinekurs angemeldet und von uns die Zugangsdaten (innerhalb von 2 Werktagen) erhalten haben, können Sie sich auf unserer Plattform eLFI einloggen und haben 12 Monate lang Zeit, den Onlinekurs zu absolvieren. Nach erfolgreichtem Abschluss haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Teilnahmebestätigung selbst auszudrucken. Voraussetzung für die Absolvierung eines Onlinekurses sind Grundkenntnisse im Umgang mit EDV, Computer, Laptop oder Tablet mit aktuellem Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari), Internet und Lautsprecher.
Wichtiger Hinweis:
Die Weiterbildungsstunden für die Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" müssen bis 31.Dezember 2025 absolviert werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen - auch wenn der Kurs noch länger freigeschalten ist. Jegliche Weiterbildungsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2025 bzw. 2026 (VGW) werden von der AMA nicht anerkannt!
Wichtiger Hinweis:
Die Weiterbildungsstunden für die Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" müssen bis 31.Dezember 2025 absolviert werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen - auch wenn der Kurs noch länger freigeschalten ist. Jegliche Weiterbildungsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2025 bzw. 2026 (VGW) werden von der AMA nicht anerkannt!