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197 Kurse verfügbar
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Kursangebot: Die neue GAP ab 2023: ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder "biologische Wirtschaftsweise (Bio)"

Die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik beginnt mit 01.01.2023, MFA-Abgabe ab 3. November möglich.

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© Archiv



 

Die neuen Termine für die Weiterbildungsveranstaltungen UBB oder BIO!

Die neuen Termine für die Weiterbildungsveranstaltungen für die Maßnahme UBB oder BIO im Jänner und Februar 2023 stehen fest. Es stehen verschiedene Termine für Webinare und Präsenzveranstaltungen zur Verfügung. Die Anmeldung für einen der Termine ist unbedingt notwendig, da sonst eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist. Sollten Sie für einen Termin angemeldet sein und dieser von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann, so bitten wir Sie um Absage beim LFI Kärnten (telefonisch oder per E-Mail). 

Die Termine finden Sie am Ende des Artikels. Sie können sich gleich direkt online oder telfonisch oder per E-Mail beim LFI Kärnten anmelden. 

 
Alle Betriebsinhaber*innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme „umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ oder „biologische Wirtschaftsweise (Bio)“ teilnehmen, müssen eine mindestens 3-stündige Weiterbildung zu biodiversitätsrelevanten Themen absolvieren.
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© LFI
Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Kärnten und der ARGE Naturschutz bietet das LFI Kärnten ab Herbst 2022 die 3-stündigen Weiterbildungen an. Anrechnungen sind bereits seit 01.01.2022 möglich.

Alle aktuellen Präsenztermine und Webinare finden Sie hier! Wählen Sie den für Sie passenden Termin aus und melden Sie sich direkt online (siehe Kursangebot unten) zur gewünschten Veranstaltung an. Gerne nehmen wir auch telefonische Anmeldungen unter 0436-5850/2500 an.
 

Wichtige Information:

Die Weiterbildung sollte vom Betriebsführer beziehungsweise von der Betriebsführerin der teilnehmenden Betriebsnummer absolviert werden; Ausnahmen sind möglich - nähere Informationen dazu telefonisch unter 0463/5850-2500 beim LFI Kärnten! Sollte der/die Teilnehmende bei mehreren, an der Maßnahme teilnehmenden Betriebsnummer, Betriebsführer*in sein, so ist die Teilnahme für alle Betriebsnummern gültig. 

Eine gleichzeitige Anrechnung für Betriebe von Familienmitgliedern wird ausgeschlossen. 

Beispiel 1: Ein Landwirt bewirtschaftete 2 voneinander getrennte betriebe auf eigenen Namen und Rechnung, beide Betriebe nehmen and er Maßnahme UBB teil. 
-> Weiterbildungsveranstaltung zählt für beide Betriebe, Meldung an die AMA erfolgt für beide Betriebe.

Beispiel 2: Ein Landwirt bewirtschaftet einen Betrieb auf eigenen Namen und Rechnung, seine Ehefrau einen weiteren betrieb auf ihren Namen und Rechnung. Es liegen beiderseits Vollmachten vor. 
-> Mann und Frau müssen jeweils eine Wieterbildungsveranstaltung besuchen, eine gegenseitige Anrechnung ist nicht möglich. 
INFO: Weitere Informationen zu den verschiedenen Maßnahmen und zur Antragstellung im Rahmen der neuen GAP 2023 gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten unter Förderungen 2023-2027
18.12.2022
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