Laut dem Lebensmittelgesetz ist jeder Lebensmittelunternehmer zur Absolvierung einer Hygieneschulung verpflichtet, die alle drei Jahre aufzufrischen ist. Mit dem 13.12.2014 ist die EU- Allergenverordnung im Zuge der Novelierung der Kennzeichnungsverordnung erlassen worden. Jeder Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, bei mündlicher Allergenauskunft, alle drei Jahre eine Allergenschulung zu besuchen.
Kursdauer: | 8,4 Einheiten |
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Zielgruppe: | Alle Betriebe die Lebensmittel am Betrieb verarbeiten, verabreichen oder vermarkten (z. B Direktvermarkter, Urlaub am Bauernhof, Seminarbäuerinnen usw.) |
Kursbeitrag: |
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Fachbereich: | Direktvermarktung |