Nach erfolgter Feststellung der Jagdgebiete wurden für die Gemeindejagdgebiete die Jagdverwaltungsbeiräte für die Dauer der Pachtperiode 2021/2030 neu bestellt. Welche Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten haben aber Jagdverwaltungsbeiräte konkret?
Im Kärntner Jagdgesetz sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Jagdverwaltungsbeiräte konkret angeführt. Für die neu gewählten Mitglieder ist nach der Beteiligung bei der Jagdverpachtung die die Abgabe einer Stellungnahme zur alle zwei Jahre stattfindenden Abschussplanung eine der wichtigsten Hauptaufgaben. Hier gilt es auch die Interessen der Grundeigentümer entsprechend zu artikulieren. Erst ein Wildbestand, der an den Lebensraum angepasst ist, stellt sicher, dass sich vor allem jene Mischbaumarten natürlich verjüngen können, die aus waldbaulicher Sicht aber auch im Hinblick auf die Klimaänderung notwendig sind. Die Stellungnahme der Jagdverwaltungsbeiräte ist daher eine wichtige Information für die Bezirksjagdbeiräte, damit auch diese sich ein Bild über die Wildschadenssituation in den einzelnen Regionen machen zu können.
Im Rahmen der kostenlosen Online-Informationsveranstaltung für Jagdverwaltungsbeiräte werden die folgenden Themen behandelt:
• Aufgaben und Rechte der Jagdverwaltungsbeiräte
• Wildeinfluss und seine Folgen
• Grundsätze eines geordneten Jagdbetriebes
• Grundsätze der Abschussplanung
Kursdauer: | 1,2 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
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Fachbereich: | Forst- und Holzwirtschaft |